
Die erste urkundliche Erwähnung von Buoch (1270)
Die erste gesicherte schriftliche Erwähnung von Buoch stammt aus dem Jahr 1270. Sie findet sich in einer lateinisch verfassten Urkunde, die in Konstanz ausgestellt wurde. In diesem Dokument wird die Kirche in Buoch ausdrücklich genannt und in einen klaren kirchenrechtlichen Zusammenhang gestellt.
Inhaltlich geht es um die Übertragung von Rechten an der Kirche in Buoch. Ein Kloster verzichtet darin bewusst und dauerhaft auf seine bisherigen Patronatsrechte und überträgt diese an das Bistum Konstanz. Solche Urkunden waren im Hochmittelalter üblich, um Zuständigkeiten, Besitzverhältnisse und Rechte rechtlich verbindlich festzuhalten.
Auszug aus der Urkunde (lateinischer Text)
(behutsam normalisiert, Schreibweise der Zeit folgend)
Universis praesentium inspecturis
Abbas et conventus monasterii in Loche
Augustensis dioecesis salutem in Domino.Notum universis quod nos, inspecta et reputata
utilitate Ecclesiae in Buoch,
plenam et liberam donationem
ab Ecclesia Constantiensi
in perpetuum facere
statuimus et confirmamus.Ita quod ius patronatus
cum omnibus suis appendiciis
pure et simpliciter
cedimus Capitulo Constantiensi.Actum et datum Constantiae
anno Domini MCCLXX,
Kalendis Januarii.
Übersetzung ins heutige Deutsch
Allen, die diese Urkunde sehen oder lesen,
entbieten der Abt und der Konvent des Klosters Lorch
in der Augsburger Diözese ihren Gruß im Herrn.Es sei allen bekannt gemacht,
dass wir – nach sorgfältiger Prüfung und in Anbetracht
des Nutzens für die Kirche in Buoch –
eine volle und freie Schenkung
an die Kirche von Konstanz
für alle Zukunft beschließen und bestätigen.Dabei verzichten wir vollständig und ohne Vorbehalt
auf das Patronatsrecht
mitsamt allen dazugehörigen Rechten und Einkünften
und übertragen dieses
dem Domkapitel von Konstanz.Geschehen und gegeben zu Konstanz
im Jahr des Herrn 1270,
am 1. Januar.
Bedeutung der Urkunde für Buoch
Diese Urkunde ist für die Ortsgeschichte von Buoch von besonderer Bedeutung. Sie belegt, dass Buoch bereits im 13. Jahrhundert über eine eigenständige kirchliche Einrichtung verfügte und fest in die kirchliche Verwaltungsstruktur Südwestdeutschlands eingebunden war.
Gleichzeitig markiert das Dokument den frühesten heute bekannten schriftlichen Nachweis des Ortes. Auch wenn ältere, heute nicht mehr erhaltene Urkunden oder mündliche Überlieferungen existiert haben mögen, gilt die Urkunde von 1270 als verlässlicher Ausgangspunkt der belegten Geschichte Buochs.